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Tagespflegekosten
Habt Ihr Euch entschieden, Euer Kind von einer durch das Jugendamt zertifizierten Tagespflegeperson betreuen zu lassen, schließt Ihr einen Betreuungsvertrag mit dieser Tagespflegeperson ab.
Zudem meldet Ihr das Betreuungsverhältnis über ein Formular bei eurem zuständigen Jugendamt an.
Wie bei den KiTas gibt es auch für die Betreuung durch eine Tagespflegeperson eine Bezuschussung des Betreuungsgeldes durch das Jugendamt. Diese kann bei dem für Euch zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Die Kosten richten sich dabei nach dem Einkommen der Eltern und den im Haushalt lebenden Personen. Auf der Homepage des jeweiligen Jugendamtes könnt ihr in einer Tabelle einsehen, welche Kosten auf Euch zukommen. Die Kosten werden Ausschließlich vom Jugendamt festgelegt unabhängig davon was die Tagespflegeperson davon bekommt.
Die Betreuungskosten werden direkt an des zuständige Jugendamt gezahlt, welches dann die Tagespflegeperson bezahlt. Die Tagespflegeperson darf im Eigenen ermäßen eine Servicepauschale erheben, die Unabhängig vom Jugendamt ist.